Sprecher nimmt zu den Einwendungen des EPD Stellung. Der Beitritt schwächt die Bündnisfähigkeit nicht. Nur Nationen, die der Landkriegsordnung beigetreten sind, haben Anspruch auf Einhaltung der humanitären Bestimmungen. Nur wehrfähige Männer sollen sich an Kämpfen beteiligen.