31.1.1991  |  Aktennotiz / Notiz  |  Deutsch
dodis.ch/58936 
Ein neutraler Staat darf den Opfern eines militärischen Konflikts durchaus humanitäre Hilfe leisten. Zudem kann er jederzeit, insbesondere während militärischen Konflikten, Gute Dienste anbieten. Nebst der völkerrechtlichen Lage ist in jedem Einzelfall allerdings auch die politische Situation zu klären.
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