Der Bundesrat anerkennt für einen weiteren Zeitraum von drei Jahren, die Zuständigkeit der Europäischen Menschenrechtskommission zur Behandlung von Individualbeschwerden, die geltend machen, die Schweiz habe die EMRK verletzt.
Darin: Antrag des EDA und des EJPD vom 10.9.1986 (Beilage).