19.8.1992  |  Bundesratsprotokoll  |  mehrsprachig
dodis.ch/60973 
Das Übereinkommen definiert einerseits landesrechtliche Mindeststandards für die Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung und verpflichtet zur Bestrafung der Geldwäscherei. Andererseits
wird die internationale Zusammenarbeit beim Zugriff auf deliktische Instrumente und Erträge auf allen Stufen des Strafverfahrens sichergestellt. Ein rascher Beitritt der Schweiz stellt zudem eine hervorragende Gelegenheit dar, den hohen Stellenwert, welcher die Schweiz der wirksamen Bekämpfung organisierter Kriminalität beimisst, auch im internationalen Kontext nachdrücklich unter Beweis zu stellen.

Darin: Antrag des EJPD, Übersicht (D/F) (Beilage).
Darin: Antrag des EJPD vom 20.7.1992 (D/F) (Beilage).
Darin: Convention on Laundering, Search, Seizure and Confiscation of the Proceeds from Crime, 8.11.1990 (Beilage).
Nebentags
Europarat
Alte Signatur
CH-BAR E 1004.1(-)1000/9 Bd. 1485
Dossiertitel
Beschlussprotokolle des Bundesrates August 1992 (6 Bände) (1992-1992)
Aktenzeichen Archiv
4.10prov.
Absenderorganisation

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