3.2.1993  |  Botschaft des Bundesrats  |  mehrsprachig
dodis.ch/64685 
Der Bundesrat beabsichtigt, sich auch auf universeller Ebene zur Abschaffung der Todesstrafe zu verpflichten und sie nicht wieder in sein nationales Recht einzuführen. Das zweite Fakultativprotokoll zur Abschaffung der Todesstrafe ergänzt die Liste der bürgerlichen und politischen Rechte des gleichnamigen internationalen Pakts von 1966, der für die Schweiz am 18.9.1992 in Kraft trat.
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